Sanierung in Offenburg — zuverlässig, fachgerecht und aus einer Hand
Im Offenburger Sanierungsgebiet „Bahnhof-Schlachthof“ gilt eine klare Reihenfolge: Erst die Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abschließen, dann bauen — nur so gibt es Zuschuss und die erhöhte Abschreibung nach §§ 7h, 10f und 11a EStG.
Wir takten Ihre Sanierung nach dem Offenburger Verfahren — Vereinbarung zuerst, dann Baustelle.
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Sanieren in Offenburg: Bahnhof-Schlachthof und Südstadt im Programm
Offenburg fährt gleich zwei geförderte Kulissen: Das Gebiet „Bahnhof-Schlachthof“ kam 2019 in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und wird seit Januar 2020 als „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt — 2026 legte das Land 2,3 Millionen Euro nach. Parallel erhielt die „Südstadt“ 2026 eine Million Euro. Gefördert werden unter anderem Wohnungs- und Gebäudemodernisierungen samt Verbesserung des energetischen Zustands.
Die Anlaufstelle ist zentral: Die Baurechtsbehörde mit dem Bürgerbüro Bauen in der Wilhelmstraße 12 bearbeitet Baugenehmigungen ebenso wie denkmalschutzrechtliche Genehmigungen — und stellt die Bescheinigungen aus, ohne die es keine erhöhte steuerliche Abschreibung gibt. Wichtigste Spielregel für Eigentümer: kein Baubeginn vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarung.
Was in Offenburg zu beachten ist
Behörden, Satzungen und Förderkulisse — geprüft und mit Quelle.
Baurechtsbehörde mit Bürgerbüro Bauen
Die Baurechtsbehörde Offenburg mit dem Bürgerbüro Bauen (Wilhelmstraße 12) ist Anlaufstelle für Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen einschließlich Bescheinigungen für Steuervergünstigungen.
Quelle:
Ortenaukreis, Baurechtsbehörde Offenburg
· Stand: 07/2026
Sanierungsgebiet „Bahnhof – Schlachthof“
Das laufende Offenburger Erneuerungsgebiet „Bahnhof – Schlachthof“ erhielt im Städtebauförderprogramm 2026 eine Finanzhilfeerhöhung von 2,3 Mio. Euro.
Quelle:
MLW BW, Städtebauförderprogramm 2026
· Stand: 07/2026
Sanierungsgebiet „Südstadt“
Für das Offenburger Sanierungsgebiet „Südstadt“ stellte das Land im Städtebauförderprogramm 2026 eine Förderung von 1,0 Mio. Euro bereit.
Quelle:
MLW BW, Städtebauförderprogramm 2026
· Stand: 07/2026
Für Ihr Mietshaus im Bahnhofsviertel heißt das: Wir liefern Ihnen vorab die Maßnahmen- und Kostenaufstellung für die Vereinbarung mit der Stadt, starten erst nach deren Abschluss — und übergeben am Ende die Dokumentation, mit der die §-7h-Bescheinigung beantragt wird.
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Sanierung Offenburg — Ihre Fragen, klar beantwortet
Was muss ich vor einer geförderten Sanierung in Offenburg tun?
Vor Baubeginn eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt Offenburg abschließen — sie ist Voraussetzung für Zuschüsse und für die Bescheinigung zur erhöhten Abschreibung nach §§ 7h, 10f, 11a EStG.
Welche Sanierungsgebiete laufen in Offenburg?
„Bahnhof-Schlachthof“ (seit 2019, heute im Programm „Sozialer Zusammenhalt“, 2026 um 2,3 Mio. Euro aufgestockt) und die „Südstadt“ (2026: 1,0 Mio. Euro Landesmittel).
Wo beantrage ich in Offenburg Baugenehmigungen?
Bei der Baurechtsbehörde Offenburg mit dem Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12 — dort laufen auch denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Steuerbescheinigungen zusammen.
Gilt die Förderung auch für energetische Maßnahmen?
Ja — die Verbesserung des energetischen Zustands von Gebäuden ist im Gebiet Bahnhof-Schlachthof ausdrücklich Teil der Sanierungsziele.
Was kostet die Erstberatung?
Nichts — Vor-Ort-Analyse und umfangreiche Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst danach, ob Sie uns beauftragen.
Bieten Sie alle Gewerke aus einer Hand an?
Ja. Was wir nicht selbst stellen, übernehmen feste Partner-Fachkräfte aus unserem Netzwerk von über 30 Fachleuten — koordiniert von Inhaber Emrullah Öztürk.
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