Sanierung in Lahr — zuverlässig, fachgerecht und aus einer Hand
Lahr hat am 23. September 2024 das Sanierungsgebiet „Innenstadt-Marktstraße“ förmlich festgelegt: Private Erneuerungsmaßnahmen werden dort mit 30 % bis maximal 100.000 Euro gefördert — bei denkmalgeschützten Gebäuden bis 115.000 Euro.
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Sanieren in Lahr: das junge Förderfenster Innenstadt-Marktstraße
Mit dem Gebiet „Innenstadt-Marktstraße“ (umfassendes Verfahren nach §§ 152–156a BauGB) ist Lahr seit Herbst 2024 wieder in der aktiven Stadtsanierung — und die Konditionen können sich sehen lassen: 30 % Zuschuss für private Erneuerungsmaßnahmen bis 100.000 Euro, für Denkmale bis 115.000 Euro. Selbst Abbruch wird gefördert: mit Neubebauung zu 100 % (bis 100.000 Euro), ohne Neubebauung zu 50 % (bis 50.000 Euro). Dazu kommen steuerliche Vorteile nach dem Einkommensteuergesetz.
Der Weg dorthin führt über die Stadt: Lahr ist als Große Kreisstadt selbst untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde (Abteilung Bauordnung, Rathaus 2, Rathausplatz 7) — Genehmigung und Sanierungsförderung liegen also in einer Hand. Wer die frühere Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt verpasst hat (2006–2023, Satzung im Januar 2024 aufgehoben), bekommt mit der Marktstraße jetzt eine zweite Chance; im Quartier Kanadaring läuft parallel seit 2015 die Soziale-Stadt-Sanierung.
Was in Lahr zu beachten ist
Behörden, Satzungen und Förderkulisse — geprüft und mit Quelle.
Eigene Baurechtsbehörde
In Lahr ist die Abteilung Bauordnung im Ordnungsamt (Rathaus 2, Rathausplatz 7) untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde der Stadt — Baugenehmigungen laufen also direkt über die Stadtverwaltung.
Quelle:
Stadt Lahr, Bauordnung
· Stand: 07/2026
Soziale Stadt „Kanadaring“
Das Lahrer Quartier Kanadaring wurde 2015 in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen und wird seither saniert, modernisiert und nachverdichtet.
Quelle:
Stadt Lahr, Sanierungsgebiet Kanadaring
· Stand: 07/2026
Nördliche Altstadt (beendet)
Die Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt in Lahr lief vom 01.01.2006 bis 31.10.2023 und ist beendet; die Sanierungssatzung wurde am 29. Januar 2024 aufgehoben.
Quelle:
Stadt Lahr, Erneuerungsmaßnahme Nördliche Altstadt
· Stand: 07/2026
Praktisch bedeutet das für Eigentümer an der Marktstraße: Erst Modernisierungsvereinbarung, dann Baubeginn — in dieser Reihenfolge. Wir strukturieren Ihre Sanierung so, dass sie als förderfähige Erneuerungsmaßnahme durchgeht, und liefern die Ausführungsdokumentation gleich für Zuschuss- und Steuerverfahren mit.
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Sanierung Lahr — Ihre Fragen, klar beantwortet
Wie viel Förderung gibt es im Lahrer Sanierungsgebiet?
Im Gebiet „Innenstadt-Marktstraße“: 30 % für private Erneuerungsmaßnahmen bis maximal 100.000 Euro, bei Denkmalen bis 115.000 Euro. Abbruch mit Neubebauung wird zu 100 % (bis 100.000 Euro) erstattet, ohne Neubebauung zu 50 % (bis 50.000 Euro).
Seit wann gilt das Sanierungsgebiet „Innenstadt-Marktstraße“?
Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. September 2024 — im umfassenden Verfahren mit den Vorschriften der §§ 152–156a BauGB.
Wer genehmigt Bauanträge in Lahr?
Die Stadt selbst: Die Abteilung Bauordnung im Ordnungsamt (Rathaus 2, Rathausplatz 7) ist untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde.
Läuft die Sanierung der Nördlichen Altstadt noch?
Nein — sie lief von 2006 bis Oktober 2023, die Satzung wurde im Januar 2024 aufgehoben. Aktiv sind jetzt „Innenstadt-Marktstraße“ und das Soziale-Stadt-Gebiet Kanadaring (seit 2015).
Was kostet die Erstberatung?
Nichts — Vor-Ort-Analyse und umfangreiche Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst danach, ob Sie uns beauftragen.
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Ja. Was wir nicht selbst stellen, übernehmen feste Partner-Fachkräfte aus unserem Netzwerk von über 30 Fachleuten — koordiniert von Inhaber Emrullah Öztürk.
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