Sanierung in Ihringen — zuverlässig, fachgerecht und aus einer Hand
Ihringens Gemeinderat hat im Februar 2023 das Sanierungsgebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ förmlich festgelegt — das Förderfenster läuft voraussichtlich bis April 2031.
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Sanieren in Ihringen: das Förderfenster Kirchstraße/Scherkhofenstraße
Mit der förmlichen Festlegung von „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ im Februar 2023 hat Ihringen eine lange Förderperspektive geschaffen: Bis voraussichtlich April 2031 werden umfassende Modernisierungen mit 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten gefördert — bis 10.000 Euro, bei ortsbildprägenden oder denkmalgeschützten Objekten bis 15.000 Euro. Wichtig für die Planung: Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 30.000 Euro; das Land hat das Gebiet 2025 zusätzlich mit 400.000 Euro aufgestockt.
„Umfassend“ ist dabei wörtlich zu nehmen: Gefördert wird, was wesentliche Mängel des Gebäudes vollständig behebt und den Nutzwert nachhaltig steigert — einzelne Schönheitsreparaturen fallen durch das Raster. Und wo ein Gebäude nicht mehr zu retten ist, übernimmt die Gemeinde in städtebaulich begründeten Fällen die Abbruchkosten komplett (bis 10.000 Euro).
Was in Ihringen zu beachten ist
Behörden, Satzungen und Förderkulisse — geprüft und mit Quelle.
Sanierungsgebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“
Der Ihringer Gemeinderat hat im Februar 2023 das Sanierungsgebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ förmlich festgelegt; die Sanierung läuft voraussichtlich bis April 2031.
Quelle:
Gemeinde Ihringen, Sanierungsgebiet
· Stand: 07/2026
Zuschüsse für umfassende Modernisierungen
Umfassende Modernisierungen werden in Ihringen mit 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten bis maximal 10.000 Euro gefördert (ortsbildprägende oder denkmalgeschützte Objekte: bis 15.000 Euro); das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 Euro.
Quelle:
Gemeinde Ihringen, Sanierungsgebiet
· Stand: 07/2026
Abbruchkosten-Übernahme
In städtebaulich begründeten Fällen übernimmt Ihringen die Abbruchkosten eines Gebäudes zu 100 % (Obergrenze 10.000 Euro pro Maßnahme).
Quelle:
Gemeinde Ihringen, Sanierungsgebiet
· Stand: 07/2026
Für Ihr Winzerhaus an der Kirchstraße bedeutet das: Wir bündeln Dämmung, Bäder, Elektrik-Koordination und Oberflächen zu einem Gesamtpaket oberhalb der 30.000-Euro-Schwelle, damit die Maßnahme als umfassende Modernisierung förderfähig ist — einzeln beauftragt wären dieselben Arbeiten oft nicht bezuschussbar.
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Sanierung Ihringen — Ihre Fragen, klar beantwortet
Wie hoch ist die Förderung im Ihringer Sanierungsgebiet?
10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro — für ortsbildprägende oder denkmalgeschützte Objekte maximal 15.000 Euro. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro.
Bis wann kann ich in Ihringen Sanierungsförderung beantragen?
Das Gebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ läuft voraussichtlich bis April 2031; 2025 wurde es vom Land um 400.000 Euro aufgestockt.
Welche Arbeiten gelten als förderfähige „umfassende Modernisierung“?
Maßnahmen, die die wesentlichen Mängel eines Gebäudes vollständig beheben und den Nutzwert dauerhaft steigern — reine Einzelmaßnahmen und laufende Instandhaltung sind in der Regel nicht förderfähig.
Fördert Ihringen auch den Abriss maroder Gebäude?
Ja, in städtebaulich begründeten Fällen zu 100 % der Abbruchkosten, gedeckelt bei 10.000 Euro pro Maßnahme.
Was kostet die Erstberatung?
Nichts — Vor-Ort-Analyse und umfangreiche Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst danach, ob Sie uns beauftragen.
Bieten Sie alle Gewerke aus einer Hand an?
Ja. Was wir nicht selbst stellen, übernehmen feste Partner-Fachkräfte aus unserem Netzwerk von über 30 Fachleuten — koordiniert von Inhaber Emrullah Öztürk.
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